Der Russland-Ukraine-KonfliktDer Russland-Ukraine-Konflikt
Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
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Was ist passiert?
Am 24. Februar 2022 verkündet der russische Präsident Wladimir Putin die „militärische Spezialoperation“ auf ukrainischem Boden. Wenige Minuten später gibt es erste Explosionen in Kiew und zehntausende russische Soldaten überqueren die ukrainische Grenze.
Einige sehen Putin im Recht und weisen dem „Westen“ die Schuld zu. Stimmt das? Hatte Putin das Recht, in die Ukraine einzumarschieren?
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Verstoß gegen das Gewaltverbot?
Eine rechtliche Einordnung dieser Aussagen orientiert sich an der UN-Charta und dem Friedenssicherungssystem. Dieses ist durch das allgemeine Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 UN-Charta geprägt: Gewalt und Krieg zwischen Staaten sind verboten. Nur in Ausnahmesituationen wie der einer Selbstverteidigung darf militärische Gewalt zwischen Staaten eingesetzt werden. Hat Russland sich selbst verteidigt?
Im vorliegenden Fall gibt es keinerlei Beweise, dass ein Angriff auf Russland bevorstand oder gar stattgefunden hat, wie von Putin behauptet. Das Verhalten der Ukraine und der NATO-Staaten im Zusammenhang mit der Krim-Krise seit 2014 deutet vielmehr darauf hin, dass alle involvierten Staaten bereit waren, Zugeständnisse an Russland zu machen, und eine weitere Eskalation des Konfliktes vermeiden wollten.
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Völkermord durch die Ukraine?
Es existieren auch keine Beweise für Putins Behauptungen, es habe systematische Menschenrechtsverletzungen oder einen Genozid mit der Absicht, die russische Bevölkerung in der Ukraine zu vernichten, gegeben. Vielmehr gibt es Hinweise, dass im Donbass auch schon vor dem Krieg russische Aktivitäten gegen die ukrainische Bevölkerung stattfanden und nicht umgekehrt.
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Westliche „Provokationen“?
Einige Stimmen sehen in dem russischen Überfall eine vorhersehbare Reaktion auf westliche Provokationen: In diesem Zusammenhang werden häufig die Nato-Erweiterung und die Ausdehnung des EU-Einflusses kritisiert. Die Kuba-Krise 1962 habe gezeigt, dass Großmächte wie die USA oder Russland ihre „Einflusssphäre“ bewahren und vor fremdem Zugriff schützen wollen.
Rechtlich steht dieser Position der Grundsatz der souveränen Gleichheit von Staaten entgegen. Russland und die Ukraine sind als Staaten gleich und unabhängig von einander. Die Ukraine darf sich frei entscheiden und kann als Staat Schutz in einem Verteidigungsbündnis wie der NATO suchen. Finnland und Schweden belegen dies aktuell. Zudem kann sich jeder europäische Staat um Mitgliedschaft in der EU bewerben, um Zugang zum EU Binnenmarkt zu erhalten und sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln.
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Völkerrechtswidriger Angriffskrieg – Krise des Rechts?
Im Ergebnis verstößt der russische Angriff gegen die Ukraine gegen das Völkerrecht, da es sich um einen ungerechtfertigten militärischen Angriff auf ein friedliches und souveränes Land handelt.
Einige Stimmen sagen, das moderne Friedenssicherungssystem befinde sich durch diesen völkerrechtswidrigen Krieg in einer Krise.
Verstöße gegen das Völkerrecht werden häufig als Beweis für dessen abnehmende Relevanz dargestellt. Allerdings wurde der russische Angriffskrieg von einer breiten Mehrheit von Staaten in der UN-Generalversammlung am 2. März 2022 verurteilt, so dass argumentiert werden kann, dass das Friedenssicherungssystem trotz der gravierenden Rechtsverletzung eine wichtige Bestätigung und Stärkung erfahren hat.
Doch überzeugt das?