Der Russland-Ukraine-KonfliktDer Russland-Ukraine-Konflikt
Wird Deutschland durch Waffenlieferungen zur Kriegspartei?
Neutralität im Krieg
Das Völkerrecht regelt auch zu Kriegszeiten die Beziehungen zwischen Staaten. Ein alter völkerrechtlicher Grundsatz im Kriegsfall beinhaltet die sogenannte 'Neutralität'. Danach kann ein Staat entweder Kriegspartei sein und sich aktiv am Krieg beteiligen, oder er enthält sich und ist damit neutral.
Neutrale Staaten sind zur Unparteilichkeit und Enthaltung verpflichtet; sie können keine der Kriegsparteien unterstützen.
Im Gegenzug dürfen die Kriegsparteien neutrale Staaten nicht in die Kriegshandlungen miteinbeziehen und diese beispielsweise angreifen. Waffenlieferungen an die Ukraine können nach diesem alten Grundsatz eine Bevorzugung und Parteinahme darstellen, die gegen die Unparteilichkeit und das Neutralitätsrecht verstoßen.
Aus der Zeit gefallen – Völkerrechtliche Neutralität
Jedoch führt ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot nicht automatisch zu einem Eintritt in den Krieg als Kriegspartei.
Zu Zeiten der Entstehung des Neutralitätsrechts und der Unparteilichkeit war es Staaten noch gestattet, ihre politischen Interessen mit Krieg durchzusetzen. Krieg war erlaubt und galt nach General Clausewitz als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.“ Heute sieht das rechtlich anders aus!
Heute ist Krieg verboten, aber Selbstverteidigung erlaubt!
Heute ist nicht nur Krieg, sondern jegliche Gewalt zwischen Staaten nach der UN-Charta verboten. Allerdings dürfen sich Staaten selbst verteidigen. Ein Staat darf bei der Selbstverteidigung auch von anderen Staaten unterstützt werden.
Dem Opfer kann also heute zur Hilfe geeilt werden, um dem Rechtsbrecher Einhalt zu gebieten, auch wenn dies dem alten Neutralitätsrecht zuwiderläuft.
Wird Deutschland damit zur Kriegspartei und darf von Russland angegriffen werden?
Die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine (Waffenlieferungen und auch Ausbildung) führen nicht dazu, dass Deutschland von Russland angegriffen werden darf. Die aktiven Kampfhandlungen finden ausschließlich zwischen den russischen und ukrainischen Streitkräften statt. Nur in diesem Verhältnis dürfen nach den Genfer Konventionen Kriegshandlungen vorgenommen werden.
Ein Angriff Russlands auf andere Staaten würde einen weiteren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta bedeuten, und ist bei den aktuellen Geschehnissen völkerrechtlich nicht zulässig.