Der Russland-Ukraine-KonfliktDer Russland-Ukraine-Konflikt
Prinzipien des Humanitären Völkerrechts
Welche Regeln gelten im Krieg?
Dürfen Zivilisten rechtmäßig angegriffen werden?
Krieg ist verboten, trotzdem gibt es Kriegsrecht?
Krieg ist völkerrechtlich verboten: Die Charta der Vereinten Nationen verbietet zwischenstaatliche Gewalt und Krieg.
Staaten setzen in Einzelfällen trotzdem immer wieder ihre Interessen mittels militärischer Gewalt durch.
Darauf reagiert das humanitäre Völkerrecht trotz Kriegsverbots: Es erkennt Krieg als Realität an und schützt Menschen vor den Kriegsauswirkungen. Damit ist das Kriegsrecht der „Notnagel“ des Völkerrechts, mit sehr rudimentären Regelungen.
Krieg und Schutz der Zivilbevölkerung?
Der grundlegende Leitgedanke des Kriegsrechts, auch humanitäres Völkerrecht genannt, ist die Balance zwischen entgegengesetzten militärischen und humanitären Interessen: Militärische Notwendigkeit und der Schutz der unbeteiligten Zivilbevölkerung vor Kriegshandlungen müssen in Einklang gebracht werden.
Dies erfolgt durch verschiedene Prinzipien und Regeln in den Genfer Konventionen, in denen der Schutz der unbeteiligten Zivilbevölkerung im Vordergrund steht.
Soldatinnen / Soldaten vs. Zivilbevölkerung
Einer dieser Grundsätze ist das Unterscheidungsprinzip.
Es verlangt, dass bei Angriffen zwischen Zivilpersonen und Soldatinnen und Soldaten unterschieden wird. Soldatinnen und Soldaten haben das Recht zu kämpfen, dürfen im Gegenzug in Kampfhandlungen auch rechtmäßig getötet werden.
Unbewaffnete Zivilisten hingegen dürfen nicht angegriffen werden und sollen von den Kriegshandlungen verschont bleiben.
Menschen als Kollateralschaden?
Auch wenn Angriffe auf Zivilisten grundsätzlich verboten sind, kommt es immer wieder zu zivilen Opfern und sogenannten „Kollateralschäden“.
Kollateralschäden (auch in Form von Menschenleben) sind rechtlich zulässig, wenn sie im Verhältnis zum militärischen Vorteil stehen und letzterer überwiegt. Wenn der militärische Vorteil also von überragender strategischer Bedeutung ist (bspw. die Tötung eines militärischen Anführers), können auch höhere Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung verhältnismäßig und zulässig sein.
Im Ergebnis kann das Kriegsrecht die Leiden des Krieges nicht vollständig verhindern, als „humanitäres“ Völkerrecht begrenzt es das menschliche Leid lediglich.
Ist nur der Rechtsbrecher durch das Kriegsrecht begrenzt?
Die Ukraine und Russland sind beide dazu verpflichtet, das Kriegsrecht zu wahren. Dass die Ukraine völkerrechtswidrig von Russland angegriffen wurde und sich nun lediglich verteidigt, entbindet sie nicht von der Einhaltung dieser Regeln und Prinzipien.