Der Russland-Ukraine-KonfliktDer Russland-Ukraine-Konflikt
Russischer Getreide-Diebstahl in der Ukraine?
Getreide im Visier
Laut NASA-Ernte-Monitoring hat Russland 5,8 Millionen Tonnen Getreide aus der Ukraine exportiert. Die Folge ist eine in der Ukraine und der gesamten Welt spürbare Lebensmittelkriese.
Darf Russland als Besatzungsmacht einfach Getreide exportieren?
Militärische Eroberung von Gebieten – und nun?
Russland hat einige Gebiete der Ost-Ukraine militärisch erobert und durch sein Militär besetzt. Damit ist Russland die dort (zumindest temporär) herrschende Besatzungsmacht; die ukrainische Regierung hat in über Gebieten aktuell keinerlei staatliche Kontrolle mehr.
Russland muss die ukrainische Bevölkerung versorgen und schützen!
Als Besatzungsmacht muss Russland die „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ sicherstellen. Das beinhaltet die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung in der Ost-Ukraine und den Schutz des Privat-Eigentums in diesem Gebiet. Es besteht auch ein Verbot von Plünderungen durch Russland, also ein Verbot der Zerstörung, Aneignung oder Beschlagnahmung von fremdem Hab und Gut.
Getreide als Kriegsbeute?
Die russische Besatzungsmacht darf sogenannte „Naturalleistungen“ einfordern, um die eigenen Besatzungsstreitkräfte zu versorgen. Darunter fällt auch die Getreideernte. Diese darf aber nicht komplett exportiert werden, sondern dient lediglich der Versorgung des Besatzungskräfte vor Ort.
Trotzdem hat die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln Vorrang.
Ein weiterer Völkerrechtsbruch!
Die Getreideexporte durch Russland sind damit völkerrechtswidrig und dürfen in dieser Form nicht durchgeführt werden. Es gilt vorrangig, die ukrainische Bevölkerung in den besetzten Gebieten mit Lebensmitteln ausreichend zu versorgen und ihr Eigentum zu wahren.