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Der Russland-Ukraine-KonfliktDer Russland-Ukraine-Konflikt

Kapitel 8

Russischer Getreide-Diebstahl in der Ukraine?

von Martin Hepke und Dr. Anne Dienelt

Getreide im Visier

NASA tweet vom 8.5.2022:
Tweet der NASA vom 8.5.2022 zum Monitoring der Kriegsauswirkungen auf die Ukrainische Ernte
Illustration: Marlin Beringer

Laut NASA-Ernte-Monitoring hat Russland 5,8 Millionen Tonnen Getreide aus der Ukraine exportiert. Die Folge ist eine in der Ukraine und der gesamten Welt spürbare Lebensmittelkriese.

Darf Russland als Besatzungsmacht einfach Getreide exportieren?

Militärische Eroberung von Gebieten – und nun?

Illustration: Marlin Beringer

Russland hat einige Gebiete der Ost-Ukraine militärisch erobert und durch sein Militär besetzt. Damit ist Russland die dort (zumindest temporär) herrschende Besatzungsmacht; die ukrainische Regierung hat in über Gebieten aktuell keinerlei staatliche Kontrolle mehr. 

Als Besatzungsmacht darf Russland nicht Schalten und Walten, wie es mag. Es ist vielmehr an das sogenannte Besatzungsrecht nach der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen gebunden. Dies macht auch Vorgaben zu Getreideexporten.

Russland muss die ukrainische Bevölkerung versorgen und schützen!

Als Besatzungsmacht muss Russland die „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ sicherstellen. Das beinhaltet die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung in der Ost-Ukraine und den Schutz des Privat-Eigentums in diesem Gebiet. Es besteht auch ein Verbot von Plünderungen durch Russland, also ein Verbot der Zerstörung, Aneignung oder Beschlagnahmung von fremdem Hab und Gut.

Getreide als Kriegsbeute?

Illustration: Marlin Beringer

Die russische Besatzungsmacht darf sogenannte „Naturalleistungen“ einfordern, um die eigenen Besatzungsstreitkräfte zu versorgen. Darunter fällt auch die Getreideernte. Diese darf aber nicht komplett exportiert werden, sondern dient lediglich der Versorgung des Besatzungskräfte vor Ort.

Trotzdem hat die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln Vorrang.

Russland darf die landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaften und Getreidefelder bestellen und ernten. Aber es wird dadurch nicht Eigentümer des geernteten Getreides, es gehört weiterhin den ukrainischen Landwirten und Landwirtinnen.

Ein weiterer Völkerrechtsbruch!

Illustration: Marlin Beringer

Die Getreideexporte durch Russland sind damit völkerrechtswidrig und dürfen in dieser Form nicht durchgeführt werden. Es gilt vorrangig, die ukrainische Bevölkerung in den besetzten Gebieten mit Lebensmitteln ausreichend zu versorgen und ihr Eigentum zu wahren.